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2. Konferenz der Schulen des Deutschen Rechts |
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Deutsch-polnischer Austausch mit vielen Facetten |
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Mit seiner Förderung der Schulen des Deutschen Rechts an polnischen Universitäten engagiert sich der DAAD intensiv für einen fachlichen Austausch zwischen beiden Ländern. Auch die soeben beendete 2. Konferenz der Schulen des Deutschen Rechts bot den zahlreichen Teilnehmern ein vielfältiges Forum für Kontakte und Informationen.
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Sylwia Luszek und Marzena Miedzinska sind von Lodz in Zentralpolen bis an die Westgrenze ihres Landes gefahren. Der Weg in die polnische Grenzstadt Slubice war den beiden Studentinnen keinesfalls zu weit. Versprechen sie sich an der Oder doch eine Art Weichenstellung für ihren künftigen Berufsweg. Bei der 2. Konferenz der Schulen des Deutschen Rechts am Collegium Polonicum, der gemeinsamen Einrichtung der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder und der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznan, ging es drei Tage lang um die „Europäisierung des Rechts“. Sylwia, Jurastudentin im zehnten Semester, hat im Herbst vergangenen Jahres zusätzlich eine zweijährige Qualifizierung an der Schule des Deutschen Rechts in Lodz aufgenommen. „Ich möchte später in einer deutsch-polnischen Kanzlei arbeiten und in Slubice dafür die richtigen Kontakte knüpfen", sagt die 24-Jährige selbstbewusst. Ihre Freundin Marzena studiert Germanistik, strebt eine Karriere als juristische Übersetzerin an und glaubt wie viele weitere Konferenzteilnehmer, in Slubice dafür die richtigen Ansprechpartner zu treffen.
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Nutzten das vielfältige Forum: die Teilnehmer der 2. Konferenz der Schulen des Deutschen Rechts
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| © Bartosz Jagura |
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„Die Konferenz ist eine Art Belohnung für die Studenten, die sich zusätzlich zu dem regulären polnischen Jura-Studium noch mit dem deutschen Recht befassen“, sagt Professor Bartosz Makowicz von der Europa-Universität Viadrina, die die Konferenz gemeinsam mit der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung organisiert hat und dafür Fördermittel vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhalten hat. Die Zusatzbelastung, ein fremdes Rechtssystem inklusive des Fachjargons in einer Fremdsprache zu erlernen, sei enorm, so Makowicz. „Die Konferenz bietet Festvorträge renommierter Professoren, kombiniert mit einer Jobmesse. Namhafte Kanzleien sind mit dabei, außerdem werden unterschiedliche juristische Berufsfelder in Workshops vorgestellt, in denen sowohl das deutsche als auch das polnische Recht benötigt wird.“ Hinzu kam im Vorfeld der Konferenz ein Wettbewerb um den besten juristischen Kurzaufsatz in deutscher Sprache.
Bartosz Makowicz, Lehrstuhlinhaber für Polnisches Öffentliches Recht an der Europa-Universität, hat 2011 bereits die 1. Konferenz der Schulen des Deutschen Rechts mitinitiiert. „Die Resonanz, auch im Nachhinein, war überwältigend. Sowohl Jura-Studenten, als auch -Absolventen meldeten sich bei mir, gaben Anregungen, wollten beim nächsten Mal dabei sein“, berichtet er, der aus der Konferenz gerne eine jährliche Veranstaltungsreihe machen möchte. „Sie soll zu einer Begegnungsplattform für deutsche und polnische Jurastudenten sowie für Fachleute werden, die mit dem deutsch-polnischen Rechtsverkehr zu tun haben“, sagt er.
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Am Collegium Polonicum wurden zahlreiche Workshops und Vorträge geboten
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| © Bartosz Jagura |
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Deutsch-polnische Juristenausbildung an der Viadrina
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Die Viadrina bietet gemeinsam mit der Universität Poznan die deutsch-polnische Juristenausbildung „German and Polish Law“ an. So gibt es hier einen fünfjährigen Masterstudiengang für Deutsches und Polnisches Recht. Die Absolventen erhalten zwei Abschlüsse und können damit sowohl in Deutschland als auch in Polen als Juristen arbeiten. Die Schulen des Deutschen Rechts entstanden ab Mitte der 1990er Jahre an polnischen Universitäten, zunächst in Warschau, die zweite kurze Zeit später in Krakau. Der Erfolg dieser ersten beiden Rechtsschulen führte zur Gründung weiterer ähnlicher Einrichtungen an anderen polnischen Universitäten, betont Bartosz Makowicz. „An diesen speziellen Schulen in Polen geht es darum, deutsches Recht zu vermitteln – auch im Interesse künftiger Vertragsgestaltungen zwischen Unternehmen und Organisationen nach deutschem Recht“, erläutert Tobias Hill, der beim DAAD das Programm „Deutsche Rechtsschulen“ betreut.
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Autorin: Jeanette Bederke |
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Veröffentlichungsdatum: 28.03.2012 |
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© DAAD |
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